Freundschaft ausgenutzt
Mittwoch, 9. April 2008
Frankfurt-Schwanheim: Mitbewohnerin bestielt mit deren Lebenspartner die eigene Freundin und erleichtert diese außerdem mittels EC-Kartenbetruges um ihr Geld

Laut Üolizeibericht hatte am 25. März 2008 eine 19-jährige Frankfurterin aus dem Stadtteil Schwanheim den Verlust ihrer EC-Karte angezeigt. Die Karte war ihr aus der Wohnung entwendet worden. Den Verlust hatte sie erst bemerkt, nachdem eine Summe von rund 1.000 EUR von ihrem Konto abgehoben worden war. Zu der Zeit des Verschwindens der Karte lebte die 19-Jährige zusammen mit ihrer Mutter und ihrer 21-jährigen Freundin in der Wohnung. Zunächst ergaben sich für die Polizei keine Ermittlungsansätze. Eigentümlich war jedoch, dass die 54-jährige Mutter bereits am 20. Februar 2008 einen Tageswohnungseinbruch gemeldet hatte. Dabei war auf unerklärliche Art und Weise ihr Plasma-Fernseher im Wert von ca. 1.000 EUR entwendet worden.

Am 7. April erschien nach Vorladung die 21-jährige Freundin bei der Polizei und wurde hier zum Anfangsverdacht des EC-Kartenbetruges vernommen. Nach anfänglichem Leugnen gab sie schließlich zu, die Karte entwendet und das Geld abgehoben zu haben. Darüber hinaus erklärte sie noch, dass ihr 20-jähriger Freund den Plasma-Fernseher mittels Nachschlüssel aus der Wohnung entwendet habe. Angeblich sei sie dabei von ihm mit einer Waffe bedroht worden. Außerdem äußerte sie, von ihm mehrfach geschlagen, getreten und bedroht worden zu sein.

Am nächsten Tag erschien dann der 20-jährige Ex-Freund freiwillig bei der Polizei. Offensichtlich war er von der 21-Jährigen über die neuerliche Entwicklung in Kenntnis gesetzt worden. Auch er leugnete zunächst den Diebstahl des Fernsehers, gab später jedoch zu, die Tat mittels des von der Freundin zur Verfügung gestellten Nachschlüssels begangen zu haben. Mittlerweile soll sich der Fernseher bei einem neuen Besitzer in Köln befinden. Die Vorwürfe der Körperverletzung und Bedrohung wies er unter dem Hinweis zurück, zu wissen, wie man mit Frauen umgehe.

Die anschließende Wohnungsdurchsuchung führte nicht zum Auffinden des Fernsehers oder einer Schusswaffe.

Konfrontiert mit den Einlassungen des 20-Jährigen räumte die 21-Jährige unter Tränen letztlich doch ihre Beteiligung an dem Diebstahl des Fernsehers ein. Auch die wegen verletzter Gefühle gemachten Vorwürfe der Körperverletzung und der Bedrohung hielt sie nicht aufrecht. Hierfür wird sich die 21-Jährige jedoch in einem weiteren Strafverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. falscher Verdächtigung verantworten müssen.

Die beiden jungen Leute wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

(sch)
 
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