Termin für die Einrichtung der Umweltzone rückt immer näher
 Beginn der Umweltzone Goldstein
Im letzten Beitrag hatten wir die Einrichtung einer Umweltzone in Frankfurt angekündigt. In unserem heutigen Beitrag wollen wir sie informieren, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ungestört in diese Zone hineinfahren zu können.
Ab 1. Oktober 2008 wird die Umweltzone eingerichtet. Damit soll erreicht werden, die Grenzwerte nach dem Bundes – Immissionsgesetz einzuhalten.
Die Umweltzone wird die Fläche innerhalb des „ Autobahnrings“ umfassen. Im Westen wird sie begrenzt durch die A 5. Für Schwanheimer bedeutet es, nur bis zur Autobahnbrücke in Goldstein wenn sie nicht im Besitz einer Plakette sind. (Bild oben) Im Süden wird sie begrenzt durch die A 3 und im Osten und Norden durch die A 661. Ziel ist es, nur schadstoffarmen Fahrzeugen die Fahrt innerhalb der Umweltzone zu erlauben.
Bundeseinheitlich wird es vier Schadstoffgruppen geben. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe „1“ erhalten keine Plakette und dürfen die Umweltzone nicht befahren. Die Schadstoffgruppen „2 – 3 – 4 „ werden je nach Schadstoffausstoss der Fahrzeuge vergeben. Farblich unterscheiden sie sich „ 2 für rot „ „3 für gelb“ und „4 für grün“(Bild unten).
Besonders zu beachten ist, dass Fahrzeuge ohne Umweltplakette die Umweltzone nicht durchfahren dürfen, sonst drohen 40,-€ Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte es dürfte. Diese Regelung gilt für Personen – und Lastkraftwagen gleichermaßen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer und dem Land der Zulassung. Auch Touristen müssen eine Umweltplakette für ihr Fahrzeug erwerben sofern sie die Umweltzone befahren wollen.
Die Umweltzone ist an ihren Grenzen durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. (Bild "Muster Umweltzone") Das Ende der Zone wird durch das Zeichen 270.2 bekannt gemacht. Für bestimmte Fahrzeuge, wie z. B. Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei gelten generelle Ausnahmen, sie können bedingungslos in die Umweltzone einfahren. Außerdem Personen, die über einen gelben Parkausweis für Schwerbehinderte verfügen.
Im Einzelfall kann unter bestimmten Umständen gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden. Grundsätzlich gilt aber: „ Nachrüsten vor Ausnahme“. Über Ausnahmen generell werden wir sie in unserem nächsten Beitrag Informieren.
Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge wird in einem Stufenplan erfolgen!
Jetzt heiß es aufgepasst.
Ab 1. Oktober 2008 dürfen nur noch Fahrzeuge mit: rot, gelb, oder grüner Plakette in die Umweltzone einfahren.
Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
Ab 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.
Viele fragen sich, welche Plakette wird für mein Fahrzeug ausgestellt. Die Zuordnung ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein. Wie finde ich meine Schlüsselnummer? Im Feld 14.1 auf Scheinen ab dem 1.10.2005 ausgefertigt und im Feld „zu1“ auf Scheinen vor diesem Ausstellungs- datum. In beiden Fällen gilt, die beiden letzten Ziffern sind entscheidend für die Farbe der Plakette.

Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen (z. B. TÜV, DEKRA, berechtigten Kfz- Betrieben, Kfz-Zulassungsbehörden und Bürgerämter der Stadt Frankfurt) gegen eine Gebühr ab 5,00€ erhältlich.
Über die Bedeutung der Schlüsselnummern und Zuordnung der Plaketten werden wir sie im nächsten Beitrag Informieren.
(o.k.)
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